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Testbescheinigungen

Da Kinder bis zm 15. Lebensjahr schulpflichtig sind, brauchen sie keinen Schülerausweis. Darauf hat das Land NRW hingewiesen. Kinder unter 15 Jahren gelten insofern aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen. Insofern benötigen sie auch keine Testbescheinigungen mehr.

Liebe Eltern,

da Kinder bis zm 15. Lebensjahr schulpflichtig sind, brauchen sie keinen Schülerausweis. Darauf hat das Land NRW hingewiesen. Kinder unter 15 Jahren gelten insofern aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen. Insofern benötigen sie auch keine Testbescheinigungen mehr.